Fahren ab 17

Begleitendes Fahren ab 17

Der „Führerschein mit 17“ ist eine gute Möglichkeit Fahrerfahrung zu sammeln.

Für die Ausbildung zum „Führerschein mit 17“ kann man bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Antragstellung benötigen Sie:

-Antrag auf Fahrerlaubnis // bekommt man von der Fahrschule //

-Biometrisches Photo

-Sehtest ( Optiker )

Erste Hilfe Kurs

-Kopie Führerschein und Ausweis von den Begleitpersonen

Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B
  • höchstens 1 Punkt in Flensburg

Sobald die praktische Prüfung bestanden ist,  wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt.Diese ist auch ohne Begleitperson ab dem 18.Geburtstag noch 3 Mon. im Innland gültig.

Den richtigen Kartenführerschein erhält man mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Neu Neu !!!

Ausbildung B 197

Heißt , 10 Std auf Schaltgetriebe Ausbildung und kurzer Prüfung ca 15 min,

dann weitere Ausbildung auf Automatik und Prüfung auf diesem !!!!