Unterrichte

  • Unterrichte in Bad Birnbach: Dienstag und Donnerstags, jeweils von 18:30 – 20:00 Uhr
  • Unterrichte in Triftern: Mittwoch von 18:30 – 20:00
  • Zusatzunterrichte für die Klassen AM, C1E, C, CE, D1, D und T nach Absprache mit dem Fahrlehrer

Theoretischer Unterricht in der Fahrschule: Sie können JEDERZEIT einsteigen !!

Vom Mofa bis hin zum Bus: Zu jeder Ausbildung gehört auch die theoretische Unterweisung durch dafür qualifizierten Fahrlehrer. Die Lektionen sollen nicht nur auf das Bestehen der Prüfung vorbereiten.

Da die Anwesenheit beim vorgeschriebenen Unterricht Pflicht ist, muss man bereits bei der Auswahl der Fahrschule darauf achten, dass die angebotenen Theoriezeiten in den persönlichen Terminkalender passen. Viele Fahrschulen bieten die Theorie abends, zweimal pro Woche an. Weil das für viele Beruftstätige aber ein Problem darstellt (Einzelhandel, Dienstleistungsbranchen), gehen immer mehr Fahrschulen dazu über, alternative Termine einzurichten.

Der Unterricht ist in Lektionen zu 90 Minuten (»Doppelstunden«) aufgeteilt, darüber hängt in der Fahrschule ein Lehrplan aus. Kein Problem ist übrigens, wenn jemand mitten im Kurs neu einsteigt, denn jedes Kapitel ist normalerweise in sich abgeschlossen. Seit Herbst 2002 darf die Fahrschule die Doppelstunden auch in Einzelstunden zu je 45 Minuten aufteilen.

Das Schöne an der neuen Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist, dass der Fahrlehrer nunmehr Akzente setzen kann. Das bedeutet: Er muss nicht mehr sämtliche Vorschriften rauf und runter beten, sondern kann sich auf das Wesentliche konzentrieren und einzelne Themenbereiche, die ihm wichtig erscheinen, vertiefen. Dabei werden bewusst Lücken in Kauf genommen, die der Fahrschüler durch selbstständiges Lernen ausgleichen soll.

Auch die Lehrpläne sind inhaltlich umgestellt worden, sollen zu mehr Diskussionen innerhalb der Schülergruppe anregen und Themen behandeln, die mehr als die Vermittlung von Regelkenntnissen zum Ziel haben.

BKF-Schulungen


Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung nunmehr verpflichtend.

Gesetzlich geforderte Weiterbildung – Schulungen für den Güterverkehr

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5: Ladungssicherung

Die Pflichtmodule, die innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren sind, vermitteln die geforderten Grundkenntnisse für Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben.

Fahren ab 17

Begleitendes Fahren ab 17

Der „Führerschein mit 17“ ist eine gute Möglichkeit Fahrerfahrung zu sammeln.

Für die Ausbildung zum „Führerschein mit 17“ kann man bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Antragstellung benötigen Sie:

-Antrag auf Fahrerlaubnis // bekommt man von der Fahrschule //

-Biometrisches Photo

-Sehtest ( Optiker )

Erste Hilfe Kurs

-Kopie Führerschein und Ausweis von den Begleitpersonen

Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B
  • höchstens 1 Punkt in Flensburg

Sobald die praktische Prüfung bestanden ist,  wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt.Diese ist auch ohne Begleitperson ab dem 18.Geburtstag noch 3 Mon. im Innland gültig.

Den richtigen Kartenführerschein erhält man mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Neu Neu !!!

Ausbildung B 197

Heißt , 10 Std auf Schaltgetriebe Ausbildung und kurzer Prüfung ca 15 min,

dann weitere Ausbildung auf Automatik und Prüfung auf diesem !!!!

Führerscheinklassen

FührerscheinklasseKraftfahrzeugtyp
AMZwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
A2Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
AKrafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
BKraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen
Schlüsselzahl B196Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm , einer Motorleistung 11 KW,bei Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
// gilt nur in Deutschland //
BEFahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
C1Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
C1EKombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg
CKraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
CEKombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg
D1Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
D1EKombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
DKraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
DEKombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg
LLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
TLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bbH) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h (bbH)
Mofa-FührerscheinEinspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
PersonenbeförderungsscheinFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen, Krankentransporter & Co.

Über mich

  • Schnell zum Ziel
  • kein ständiger Fahrlehrer-Wechsel

„Ich möchte mein Wissen und die Erfahrung als Fahrlehrer an Euch weitergeben. Ich mache es erst 30 Jahre.

Wärend meiner Bundeswehrzeit konnte ich viele Lkw und Busfahrer ausbilden.

Wenn mir noch Zeit bleibt fahre ich aushilfsweise noch Bus, damit ich in Übung mit groß Fahrzeugen bleibe.

Es macht mir sehr viel Spass, mit jungen Menschen zu arbeiten!

Als Fahrlehrer ist es meine Aufgabe, Euch kompetent und erfoglreich zum Führerschein zu bringen.

Dazu gehört aber auch, dass ich Euch zu verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern ausbilde.“

Euer Mario Wallner

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Schön, dass Sie sich für meine Fahrschule interessieren.

Vom Mofa bis zum Bus-Führerschein bilde ich alle Klassen aus.

Mein Ziel ist es, Ihnen so schnell wie möglich, aber trotzdem professionell zu Ihrem Führerschein zu verhelfen.