BKF-Schulungen


Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung nunmehr verpflichtend.

Gesetzlich geforderte Weiterbildung – Schulungen für den Güterverkehr

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5: Ladungssicherung

Die Pflichtmodule, die innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren sind, vermitteln die geforderten Grundkenntnisse für Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben.

Fahren ab 17

Begleitendes Fahren ab 17

Der „Führerschein mit 17“ ist eine gute Möglichkeit Fahrerfahrung zu sammeln.

Für die Ausbildung zum „Führerschein mit 17“ kann man bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Antragstellung benötigen Sie:

-Antrag auf Fahrerlaubnis // bekommt man von der Fahrschule //

-Biometrisches Photo

-Sehtest ( Optiker )

Erste Hilfe Kurs

-Kopie Führerschein und Ausweis von den Begleitpersonen

Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B
  • höchstens 1 Punkt in Flensburg

Sobald die praktische Prüfung bestanden ist,  wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt.Diese ist auch ohne Begleitperson ab dem 18.Geburtstag noch 3 Mon. im Innland gültig.

Den richtigen Kartenführerschein erhält man mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Neu Neu !!!

Ausbildung B 197

Heißt , 10 Std auf Schaltgetriebe Ausbildung und kurzer Prüfung ca 15 min,

dann weitere Ausbildung auf Automatik und Prüfung auf diesem !!!!

Führerscheinklassen

FührerscheinklasseKraftfahrzeugtyp
AMZwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
A2Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
AKrafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
BKraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen
Schlüsselzahl B196Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm , einer Motorleistung 11 KW,bei Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
// gilt nur in Deutschland //
BEFahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
C1Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
C1EKombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg
CKraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
CEKombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg
D1Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
D1EKombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
DKraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
DEKombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg
LLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
TLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bbH) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h (bbH)
Mofa-FührerscheinEinspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
PersonenbeförderungsscheinFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen, Krankentransporter & Co.